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SWICA Tanzfitnessbeitrag Kollektivvertrag TVS/SWICA/SALSASTUDIO
Vorgehensweise für die Geltendmachung des Beitrages: - Einreichung gleich wie z.B. bei einer Arztrechnung - Angabe unserer Tanzschule "Salsastudio Airport" - Quittungen von den Salsastudio-Kursen beilegen - Name des Tanzlehrers angeben (unsere Tanzlehrer) - Angabe ob Gruppen- oder Privatstunden - Dauer von/bis - Total Kosten (Summe der Quittungen)
Anspruch für den Tanzfitnessbeitrag: - Ausgaben für Tanzkurse im Salsastudio müssen mehr als Fr. 250.-/Jahr sein. - Der Salsastudio Kursteilnehmer muss bei der SWICA entsprechend versichert sein.
Dance Hotline für Fragen: 079 418 52 61 unsere Kontaktperson: Hr. Varisco Walter, Präsident TVS web: www.swica.ch
Mehr Direkt-Infos über den Swica Tanz - Fittnessbeitrag hier Mehr Infos Tanzvereinigung Schweiz hier |

